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Finanzamt Singles
Amt für Blockwirtschaft und Rohstoffabgaben
Sachgebiet 3 — Serverbetrieb und Weltenverwaltung
Dienstanweisung — Die zehn Gebote von finanzamt.singles
Anlage zum Bescheid ATM10-FSE-1.3 · Blatt IV · gültig ab Dienstbeginn
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichermaßen, die Amtsleitung ausdrücklich eingeschlossen. Sie sind kurz gehalten, weil sie kurz sein können.
§ 1 Eigentumsordnung
„Du sollst nicht klauen.“
Kisten, Maschinen und Grundstücke stehen demjenigen zu, der sie errichtet hat. Der Zugriff auf fremdes Eigentum ist auch dann unzulässig, wenn der Behälter unverschlossen ist. In Zweifelsfällen ist vorher eine Auskunft einzuholen. Die Auskunft ist gebührenfrei.
§ 2 Grundstückssicherung
„Du sollst claimen.“
Was Ihnen wichtig ist, melden Sie mittels FTB Chunks zur Eintragung an. Nicht eingetragene Flächen gelten als Freiwild — ausschließlich jedoch für Creeper, nicht für Mitspieler. Ein Versäumnis der Eintragung begründet keinerlei Recht Dritter auf Aneignung.
§ 3 Schonung der Anlage
„Du sollst den Server nicht quälen.“
Endlose Mobfarmen und der Dauerbetrieb von zweihundert Maschinen ohne erkennbaren Zweck sind zu unterlassen. Tritt eine Beeinträchtigung des laufenden Betriebs ein, ist die eigene Anlage unverzüglich abzuschalten und dies dem Amt mitzuteilen.
§ 4 Dauerhaft geladene Abschnitte
„Du sollst nicht dauerhaft Chunks laden, die du nicht wirklich brauchst.“
Jeder dauerhaft geladene Abschnitt wird aus dem gemeinsamen Leistungshaushalt bestritten und geht damit zu Lasten aller Teilnehmer. Die Zahl ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
§ 5 Geldschöpfung
„Du sollst kein Geld drucken.“
Münzen entstehen aus Gegnern, aus Truhen und aus Ausgrabungen; Create-Münzen gibt es in der Wechselstube, eins zu eins gegen Kupfermünzen. Die Münzpresse ist an den ATM-Sternblock gebunden. Wer eine Lücke im Geldwesen entdeckt, zeigt sie an, statt sie auszuschöpfen.
§ 6 Redlichkeit im Handelsverkehr
„Du sollst ehrlich handeln.“
Ausgezeichnete Preise sind verbindlich. Fallen, leere Behälter und vergleichbare Gestaltungen erfüllen den Tatbestand der Täuschung und werden entsprechend behandelt.
§ 7 Anzeigepflicht bei Großvorhaben
„Du sollst Bescheid geben, bevor du Großes tust.“
Anzeigepflichtig sind insbesondere: die Tötung des Enderdrachen, die Beschwörung des Withers, die Inbetriebnahme eines Kernreaktors sowie Schießversuche mit Geschützen. Eine kurze Mitteilung im Chat genügt; eines Antrags bedarf es nicht.
§ 8 Fremde Anlagen
„Du sollst fremde Anlagen in Ruhe lassen.“
Auch die Absicht zu helfen ist ein Eingriff. Der Einwand, man habe nur helfen wollen, entfaltet keine rechtfertigende Wirkung. Erst fragen, dann schrauben.
§ 9 Anzeige von Mängeln
„Du sollst Fehler melden.“
Abstürze, verschwundene Gegenstände und fehlerhafte Rezepte sind im Kanal bug-reports anzuzeigen. Sicherungskopien werden bei jedem Neustart um 6 und 18 Uhr gefertigt, die letzten vier bleiben erhalten; eine Wiederherstellung ist in aller Regel möglich.
§ 10 Lautere Mittel
„Du sollst nicht schummeln.“
Veränderte Clients, Röntgen-Texturen und andere packfremde Erzsicht sowie die Vervielfältigung von Gegenständen sind unzulässig. Wer eine Vervielfältigungslücke meldet, wird gefeiert. Wer sie nutzt, nicht.
§ 11 Schlussbestimmung
Alles andere regeln wir wie immer: durch Reden.
Sämtliche nicht ausdrücklich geregelten Fälle werden im Gespräch erledigt. Dieses Verfahren hat sich bewährt und wird beibehalten.
- In aller Regel genügt ein Hinweis. Die meisten Verstöße beruhen auf Unkenntnis.
- Angerichteter Schaden wird, rechtzeitig gemeldet, wiederhergestellt; dafür bestehen Sicherungskopien.
- Wer vorsätzlich und wiederholt zuwiderhandelt, wird aus der Weißen Liste gestrichen. Dieser Fall ist bislang nicht eingetreten und soll es auch bleiben.
Anregungen zur Änderung dieser Dienstanweisung sind im Discord vorzubringen. Sie werden ernst genommen.